Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Bei einer einvernehmlichen Scheidung
sind Eltern minderjähriger Kinder
gesetzlich verpflichtet, eine Beratung
über die besonderen Bedürfnisse ihrer Kinder
im Zusammenhang mit der Scheidung
in Anspruch zu nehmen.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen:
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Die emotionalen Reaktionen und Bedürfnisse von Kindern bei Trennung und Scheidung
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Auswirkungen der Trennung auf die kindliche Entwicklung
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Möglichkeiten, Kinder in dieser Veränderungsphase bestmöglich zu begleiten
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Die Bedeutung einer respektvollen Kommunikation und Zusammenarbeit auf Elternebene
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Stärkung von Sicherheit, Stabilität und Orientierung für die Kinder
Ziel der Beratung ist es, Eltern für die Perspektive ihrer Kinder zu sensibilisieren und sie in ihrer gemeinsamen elterlichen Verantwortung zu stärken.
Im Anschluss erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Gericht.
Bitte zum Beratungstermin mitbringen:
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90 € in bar
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Amtliche Lichtbildausweise
