Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG:

Diese ist seit 1. Februar 2013 für Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, verpflichtend.

Diese besondere Form der Beratung biete ich zu folgenden Tarifen an:

- Einzelberatung (70 Euro) 
- Paarberatung (2x35 Euro)